Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100, Teil 600
Mit Weiterbildungen von MEA Professional Training zu mehr Sicherheit im Unternehmen

Der Schutz der beschäftigten Personen muss im Unternehmen zu jeder Zeit an erster Stelle stehen. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel bergen diesbezüglich ein besonders hohes Risiko – denn Fehler und Nachlässigkeiten können hier schnell zur ernsthaften Gefahr für Menschen und Sachwerte werden. 

Um Risiken zu minimieren und höchste Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, gibt der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) umfassende Vorschriften bezüglich der Prüfung einer elektrischen Anlage vor. Fixiert sind diese unter DIN VDE 0100-600. 

Als Bildungsdienstleister im Bereich Elektrotechnik vermitteln wir Wissen, das für normgerechte Prüfungen erforderlich ist. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Normen, ihrer Umsetzung und unserem Weiterbildungsangebot auf diesem Gebiet.

Wie läuft die Prüfung entsprechend geltender Normen ab?

Der Prüfungsvorgang ist in drei Abschnitte untergliedert: das Besichtigen der elektrischen Anlage, das Messen verschiedener sicherheitsrelevanter Parameter sowie das Erproben der Wirksamkeit von Schutz- und Meldeeinrichtungen. Alle Erkenntnisse der Prüfung sind durch die Elektrofachkraft zu dokumentieren.

1. Besichtigung der Anlage

Das Besichtigen der elektrischen Anlage ist gemäß VDE der bedeutendste Abschnitt der Prüfung. Durch die optische Inspektion, das Anfassen und Bewegen der Komponenten wird deren Halt, fester Anschluss und eine korrekte Dimensionierung geprüft. Auch bauteilbedingte Besonderheiten müssen dabei beachtet werden. Teilschritte der Besichtigung sind:

  • Allgemeine Besichtigung
  • Prüfen von Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren
  • Prüfen von Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter
  • Prüfen von Schutzmaßnahmen ohne Schutzleiter

2. Durchführung von Messungen

Zweiter Prüfschritt nach DIN VDE 0100 Teil 600 ist die Durchführung verschiedener Messungen:

  • Schutzleiterprüfung (bei der Erstprüfung neuer Anlagen sowie nach Erweiterung oder Instandsetzung einer Anlage)
  • Messen der Isolationswiderstände (= Isolation zwischen den aktiven Leitern und Schutzleitern)
  • Messung der Schleifimpedanz (= Summe der Widerstände von Verteilungsnetz und Leitungen im Endstromkreis)
  • Messung der Betriebsspannungen (= nach dem Einschalten herrschende Spannung)

3. Erproben der elektrischen Anlage

Mit dem dritten und letzten Abschnitt der Prüfung wird sichergestellt, dass die Schutz- und Meldeeinrichtungen einer aktiven Anlage gemäß DIN VDE 0100-410 wirksam sind. Gefahren für Personen, Tiere oder Sachwerte sind dabei unbedingt auszuschließen. Der Prüfschritt umfasst z. B. die Betätigung der Prüftaster und die Funktionskontrolle der Meldeeinrichtungen. Er muss insbesondere dann ausgeführt werden, wenn die Funktionsfähigkeit nicht allein durch die Besichtigung nachgewiesen werden kann. 

Wie oft muss eine Prüfung durchgeführt werden?

In jedem Fall müssen Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 / 0100–410 / 0100–600 und DGUV Vorschrift 3 als Erstprüfung sowie im Anschluss an Erweiterungen oder Instandsetzungen vorgenommen werden. Regulär sind ortsfeste Anlagen aller vier Jahre zu prüfen. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gilt eine jährliche Prüfpflicht.

Welche Anforderungen muss die prüfende Person erfüllen?

Nicht jeder, der eine elektrische Anlage bedient, ist auch zur Durchführung der Prüfung befugt. Nur eine Elektrofachkraft (EFK) mit entsprechender Ausbildung darf die Anlage prüfen.

Der Begriff EFK ist durch DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 definiert. Die Definition beinhaltet folgende Anforderungen:

  • fachliche Ausbildung
  • spezifische Kenntnisse & Erfahrungswerte
  • Wissen um geltende Normen

Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen unterstützend an der Prüfung teilnehmen.

Unser Seminarangebot für Elektrofachkräfte

Wir sind Ihr erfahrener Bildungsdienstleister für unterschiedliche Weiterbildungen im Bereich Elektrotechnik. Alle Kenntnisse, nach denen das Prüfen ortsfester elektrischer Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / 0100–410 / 0100–600 und DGUV Vorschrift 3 verlangt, vermitteln wir im Rahmen eines zweitägigen, individuell erweiterbaren Seminars.

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