Schulung zur VDE-Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Ausbildung & Weiterbildung mit MEA Professional Training

Ortsveränderliche elektrische Geräte unterliegen gemäß VDE Norm DIN VDE 701–702 einer regelmäßigen Prüfpflicht. Aber nicht jeder darf Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen durchführen! Um Elektrotechnik entsprechend der geltenden Normen und Vorgaben zu prüfen und so die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, braucht es eine entsprechende Zusatzqualifikation.

Als erfahrener Bildungsdienstleister für Schulungen im Bereich Elektrotechnik gehören Seminare dieser Art natürlich zu unserem Angebot. Wir kennen den normgerechten Ablauf der Prüfungen und wissen um die entsprechenden Vorschriften von DGUV, VDE und Betriebssicherheitsverordnung.

VDE, DGUV, BGV, TRBS und BetrSichV: Arbeitsschutz in der Elektrotechnik

Bei Vorgaben zur sachgemäßen Handhabung, Wartung und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel haben verschiedene Instanzen ein Mitspracherecht – darunter auch der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Mit DIN VDE 0701–0702 gibt dieser vor, welche Betriebsmittel geprüft werden müssen und und wie eine Prüfung abzulaufen hat.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt fest, in welchem Turnus die Prüfung ortsfester Maschinen und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu wiederholen ist . Fixiert ist die Vorschrift unter der DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3).

Weitere Normen zur Handhabung, Instandsetzung und Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel liefern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Warum ist die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel so wichtig?

Nicht nur von großen Maschinen kann eine Gefahr für die Personen und Sachwerte im Unternehmen ausgehen. Auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel stellen im Fall eines Defekts ein Risiko dar. Selbst unscheinbare Geräte wie z. B. Kaffeemaschinen oder kleine Werkzeuge können zu Stromschlägen oder einem Brand führen, wenn aufgrund von Abnutzung, Lager- oder Handhabungsschäden eine Beschädigung der Elektrik vorliegt. 

Für die regelmäßige Durchführung einer umfassenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sprechen also nicht nur Normen und Vorgaben, sondern auch eine ganze Reihe sicherheitsrelevanter Argumente. Durch das Prüfverfahren schützen Sie die Unversehrtheit Ihrer Angestellten, stellen einen störungsfreien Betrieb sicher und wirken der Entstehung von Ausfallzeiten entgegen.

Was und wann muss geprüft werden?

Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zählen alle Geräte mit Netzstecker, die im laufenden Zustand bewegt bzw. nach Gebrauch abgebaut werden können – also z. B. Werkzeuge, Laborgeräte und Leuchten, aber auch Steckerleisten oder Kabeltrommeln.

Geprüft wird bei Inbetriebnahme, nach Instandsetzung oder Veränderung sowie als Wiederholungsprüfung in regelmäßigen Abständen. Für die Einhaltung der Vorgaben ist die geschäftsführende Person des Unternehmens verantwortlich.

Wie läuft die Prüfung nach DIN VDE 0701–0702 ab?

Durch DIN VDE 0701–0702 ist ein sehr konkreter Prüfablauf vorgegeben, der sich im Wesentlichen aus drei (bzw. 4) Prüfschritten zusammensetzt:

  1. Besichtigung
  2. Messung (aktiv & passiv)
  3. Erprobung
  4. (Dokumentation)

Im Rahmen der Besichtigung nimmt der Prüfende das Betriebsmittel zuerst allgemein in Augenschein und testet die Funktionstüchtigkeit vorhandener Schaltelemente. Auch Schutzmaßnahmen mit/ohne Schutzleiter und gegen direktes Berühren werden auf ihre Wirksamkeit getestet.

Die nachfolgende Messung betrifft die Isolationswiderstände, Schleifimpedanz und Betriebsspannungen der geprüften elektrischen Betriebsmittel.

Bei der Erprobung wird sichergestellt, dass Schutzmaßnahmen, deren Funktionstüchtigkeit nicht im Rahmen der Besichtigung geprüft werden kann, wirksam sind. 

Die abschließende Dokumentation hält die Ergebnisse der Prüfung fest.

Wer darf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchführen?

Zum Prüfen von elektrischen Geräten nach DIN EN 50678 (VDE 0701) / DIN VDE 0701–0702 und DGUV Vorschrift 3 ist ausschließlich eine entsprechend geschulte Elektrofachkraft (EFK) berechtigt. Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) darf beim Prüfen unterstützend agieren.

Kompetenz schafft Sicherheit: Unser Weiterbildungsangebot im Bereich Elektrotechnik

Sie sind Elektrofachkraft und möchten eine Weiterbildung absolvieren? Mit folgenden (und vielen weiteren) Angeboten stehen wir Ihnen als Bildungsdienstleister zur Verfügung:

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