MEA Professional Training

ACHTUNG (teil)elektrische Firmenfahrzeuge - Prüfpflicht von Ladekabeln und Ladeequipment für batterieelektrische und Plug-In-Hybride-Firmenfahrzeuge

Ladekabel und Ladeequipment von elektrischen Fahrzeugen (auch Plug-in-Hybride), die als Firmenfahrzeuge genutzt werden, müssen geprüft werden – sowohl aus arbeitsschutzrechtlicher als auch aus elektrotechnischer Sicht.

Das Firmenfahrzeug, auch Fahrzeuge die zur privaten Nutzung an die Mitarbeiter überlassen werden, gelten im Sinne der BetrSichV §2 Abs 1 als Arbeitsmittel und sind in Folge prüfpflichtig.

ACHTUNG: eine Überprüfung von Firmenfahrzeugen als vollelektrische Fahrzeuge-BEV und Plug-In-Hybriden-PHEV gemäß DGUV Vorschrift 70 erfüllt nicht den Prüfumfang gemäß der DGUV Vorschrift 3 und bestätigt damit nicht die elektrische Sicherheit von Ladekabel und dem Ladeequipment! Auch die Vorstellung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung (HU) beinhaltet keine Überprüfung des Ladeequipments auf dessen elektrische Sicherheit!

Prüfungspflicht nach DGUV Vorschrift 3

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt vor:

  • §5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Betriebsmittel - dazu gehören auch Firmenfahrzeuge die elektrifiziert sind - regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Ladekabel und mobile Ladegeräte gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – also unterliegen sie dieser Prüfungspflicht.

 

📌 Was heißt das konkret?

  • Sichtprüfung (Kabel, Stecker, Gehäuse auf Schäden)
  • Messung (Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Widerstandscodierung am PP, Prüfung der PWM am CP-Kontakt, ggf. RCD, Fehlersimulation)
  • Funktionsprüfung
  •  

📅 Prüfintervall: richtet sich nach Einsatzbedingungen – Achtung Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis oft alle 6 bis 12 Monate.

 

Prüfungspflicht bei Überlassung an Mitarbeiter

Wenn ein Fahrzeug mit Ladeequipment einem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird (z. B. Dienstwagen), ist der Arbeitgeber weiterhin verantwortlich für die Sicherheit des Equipments.

Das bedeutet:

  • Prüfung vor Übergabe,
  • regelmäßige Nachprüfung
  • Dokumentation!

 

Warum ist das wichtig?

Neben dem Schutz der Mitarbeiter geht es auch um:

  • Versicherungsschutz im Schadensfall,
  • Vermeidung von Haftungsrisiken,
  • Erfüllung der Unternehmerpflichten nach ArbSchG & BetrSichV.

 ACHTUNG beim Betrieb von Wallboxen: auch Wallboxen sind ausgangsseitig (Fahrzeugseitig) wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen.

 

« zur Übersicht