Seminarthemen

Befähigung zum Führen von Hubarbeitsbühnen (Kombination Scheren- und Teleskoparbeitsbühne)

  • Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme Berufsausbildung), körperliche und geistige Eignung
  • Grundlage:

    Der Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen erfordert spezielle Kenntnisse. Für die Vermittlung dieser Kenntnisse an die Bedienpersonen tragen der Unternehmer – der Betreiber – oder die beauftragten Führungskräfte die Verantwortung. Der Unternehmer hat dementsprechend sicherzustellen, dass alle Personen ausreichend im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen eingewiesen und unterwiesen werden. Mit Hilfe der maschinenspezifischen Einweisung und der allgemeinen Unterweisung sowie einer Schulung nach dem DGUV Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ (BGG/GUV-G 966) werden die Bedienpersonen in die Lage versetzt, mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen so umzugehen, dass Gefährdungen weitestgehend ausgeschlossen werden können.

    Im Seminar erlangen die Teilnehmenden in Theorie und Praxis die Befähigung zum Bedienen von:

    • Scherenarbeitsbühnen und
    • Teleskoparbeitsbühnen.

    Der beauftragte Mitarbeiter muss zwingend bei der gewerblichen Benutzung dieser Arbeitsmittel einen entsprechenden Bedienerausweis vorweisen können. Als gesetzliche Grundlage gilt hierfür die DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“

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  • Inhalte:

    Die Teilnehmer:innen können mit Hilfe des erlernten Fachwissens eine Hubarbeitsbühne selbstständig, sicher und vorschriftsmäßig in unterschiedlichen Höhen und auf Geraden sowie auf Gefällstrecken bedienen. Schwerpunkte und Anforderungen an den Arbeitsschutz sind den Teilnehmenden bei der Nutzung einer Hubarbeitsbühne bekannt und sie wissen diese einzuhalten.

    • Verantwortung und rechtliche Grundlagen
    • Berücksichtigung der Betriebsanweisung
    • Sicht- und Funktionsprüfung
    • Faktoren, welche die Stabilität der Arbeitsbühne beeinflussen
    • Umgebungsbedingungen am Einsatzort
    • Allgemeine Kenntnisse und Anforderungen
    • Funktion der Bedienungselemente einschließlich der Notfalleinrichtung
    • Sicheres Fahren mit der Arbeitsbühne
    • Gebrauch einer Arbeitsbühne mit Störung
    • Sichern der Arbeitsbühne vor unautorisiertem Gebrauch
    • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
    • Verantwortung von Unternehmer, Bediener und Verleiher
  • Zielsetzung:

    Die Teilnehmenden können mit Hilfe des erlernten Fachwissens eine Hubarbeitsbühne selbstständig, sicher und vorschriftsmäßig in unterschiedlichen Höhen, genauso wie auf Geraden- und Gefällstrecken bedienen. Schwerpunkte und Anforderungen an den Arbeitsschutz sind dem Teilnehmer bei der Nutzung einer Hubarbeitsbühne bekannt und er weiß diese einzuhalten.

  • Zielgruppe:
    • Mitarbeiter aus dem gewerblich- technischen Bereichen
  • Prüfung:
    • Praktische Fahrübungen mit Hilfestellung und Hinweisen
    • theoretische Abschlussprüfung

Seminarinformationen

Veranstaltungsort: Trainingszentrum Kesselsdorf, Inhouse

Termine: 11.03.2024 | 10.04.2024 | 03.05.2024 | 27.05.2024 | 12.06.2024 |12.08.2024 | 21.10.2024 | alternativ kurzfristig auf Anfrage

Seminardauer: 1 Tag (max. 6 Teilnehmende)

Abschlussart: Zertifikat inklusive anerkannter Fahrausweis

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