Seminarthemen

🚩VEFK – Die verantwortliche Elektrofachkraft in der betrieblichen Praxis

  • Voraussetzungen: fachliche und persönliche Eignung für die Übernahme unternehmerischer Verantwortung
  • Grundlage:

    Wer benötigt eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

    Notwendig wird das Vorhandensein einer VEFK unter drei Voraussetzungen:

    • Das Unternehmen beinhaltet einen elektrotechnischen Betriebsteil oder
    • bei dem Unternehmen handelt es sich um einen elektrotechnischen Betrieb und 
    • der Unternehmer möglicherweise nicht in der Lage ist, den elektrotechnischen Betrieb oder einen bestimmten Betriebsteil eigenständig zu leiten. Dies kann entweder daran liegen, dass ihm die erforderliche Fachkunde fehlt, beispielsweise weil er keine elektrotechnische Ausbildung absolviert hat, oder dass organisatorische Gründe die Einsetzung von einer Elektrofachkraft notwendig machen. 

    Weiteres Details erfahren Sie hier.

    Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der VEFK

    • Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt einen Teil der Verantwortung des Unternehmers, insbesondere die Fachverantwortung für einen elektrischen Betrieb oder einen bestimmten Betriebsteil. Die schriftliche Beauftragung der VEFK stellt somit auch eine Delegation von Verantwortung dar. In ihrer Rolle übt die VEFK eine Leitungsfunktion aus und leitet – mindestens auf fachlicher Ebene – den elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil.
    • Gemäß der DIN VDE 1000-10 ist die VEFK in allen Angelegenheiten, die die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften betreffen, weisungsfrei. Dadurch spielt sie eine entscheidende Rolle im Unternehmen, nicht nur im Bereich Elektrotechnik, sondern auch in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie innerhalb der Betriebsorganisation.

    Ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Gesamtverantwortung ist die elektrotechnische Fachverantwortung. Sollte der Unternehmer nicht über die Qualifikation einer Elektrofachkraft verfügen, hat er die Möglichkeit, eine zuverlässige und kompetente Person – gemäß den Vorgaben der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) – schriftlich zu beauftragen, um die unternehmerischen Pflichten in Bezug auf Fach- und Aufsichtsverantwortung wahrzunehmen. Dies geschieht durch die formelle Ernennung einer Elektrofachkraft zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK).

    Die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, das Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die Übertragung von Aufgaben an fachlich und persönlich geeignete Personen sind essentielle Unternehmerpflichten. Diese Anforderungen machen es in vielen Fachbereichen nahezu unerlässlich, Führungskräfte in die unternehmerische Verantwortung einzubeziehen. In dieser Funktion repräsentiert die verantwortliche Elektrofachkraft die Interessen des Unternehmers auf einer Führungsposition.

    Die Übertragung von Verantwortlichkeiten sollte klar und verbindlich durch entsprechende Regelungen in der Stellenbeschreibung, im Geschäftsverteilungsplan, im Betriebshandbuch zur personellen Organisation oder im (Ergänzenden)Arbeitsvertrag festgelegt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, innerhalb eines Unternehmens mehrere verantwortliche Elektrofachkräfte zu benennen, wobei eine Differenzierung sowohl räumlich als auch thematisch erfolgen kann. Die Aufgaben einer verantwortlichen Elektrofachkraft sind vielfältig und variieren je nach Tätigkeitsbereich des jeweiligen Unternehmens.

  • Inhalte:

    Aufgaben und Verantwortungsbereiche der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) -  Bereiche, auf die Sie vorbereiten und zu den Sie informiert werden:

    • Zu berücksichtigenden Gesetze, Verordnungen, Regel- und Normenwerke
    • Begehungen von Elektrotechnischen Betriebsteilen und Montagestellen mit stichprobenartigen Kontrollen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit
    • Strukturierung des elektrotechnischen Betriebsteils
    • Koordination von Aufsichts- und Führungspflichten im elektrotechnischen Betriebsteil
    • Organisation von Maßnahmen für die elektrotechnische Sicherheit für Menschen und Sachwerte
    • Einweisung, Belehrung und Überwachung von Fremdfirmen und Leiharbeitskräften
    • Ausfertigung und Erklärung von Sicherheitsfestlegungen und Arbeitsabläufen
    • Informationen zu den relevanten Änderungen und Neuerungen im Normen-, Regel, und Gesetzeswerke
    • Auswahl und Beschaffung notwendiger und geeigneter PSA, Werkzeuge und Messmittel
    • Erstellung von Prüf- und Inventarlisten
    • Überwachung der Einhaltung von Prüfterminen zur:
      • Kalibrierung der DIN VDE Messgeräte
      • Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
      • Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und Maschinen
    • Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) und Arbeitsanweisungen
    • Erfassung von Qualifikationen und Befähigungen der Mitarbeiter:innen in den elektrotechnischen Bereichen und Betriebsteilen (Qualifikations-Überblick)
    • Ermittlung des betrieblichen Schulungsbedarfs
    • Erstellung von Schulungsplänen
    • Unterweisung, Weiterbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen
    • Definition von fachlichen Anforderungen an das Personal bei Neuanstellungen
    • Bestandsaufnahme und Prozessmanagement in den elektrotechnischen Unternehmensbereichen
    • Integration der Daseinsberechtigung einer VEFK in die Management- und Führungsebene

     

  • Zielsetzung:

    Mitarbeiter:innen, die in einem Unternehmen die Aufgaben einer VEFK für den elektrotechnischen Bereich bzw. Teilbereich wahrnehmen oder zukünftig ausüben werden, lernen die zutreffenden Vorschriften, Aufgaben, Regeln und Normen kennen, anhand derer sie ihre Arbeit ausrichten müssen.

  • Zielgruppe:

    Die Veranstaltung kann sowohl für

    • Unternehmer:innen,
    • Führungskräfte und
    • in der Elektrotechnik angesiedelte Personen von Interesse sein.

    Folgende Personenkreise dürfen in einem Unternehmen als VEFK tätig sein:

    • abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte:r E-Techniker:in
    • erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich der E-Technik
    • erfolgreiche Qualifikation als Industriemeister:in Elektrotechnik oder Handwerksmeister:in Elektrotechnik

Seminarinformationen

Veranstaltungsort: Trainingszentrum Kesselsdorf, Inhouse

Termine: 16.01.-17.01.2025 | 07.04.-08.04.2025 | 24.07.-25.07.2025 | 29.09.-30.09.2025 | 11.11.-12.11.2025 | flexibel auf Anfrage

Seminardauer: 2 Tage, flexibel erweiterbar

Abschlussart: Teilnahmebestätigung

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