💡Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
- Voraussetzungen: Teilnehmer:innen müssen persönlich geeignet sein, darüber hinaus sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
- Grundlage:
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) nach DIN VDE 0105-100 ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Die Aufqualifizierung von Mitarbeiter:innen zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person ermöglicht es den Verantwortlichen, einfachste elektrotechnische Tätigkeiten auch von einer „Nicht-Elektrofachkraft“ durchführen zu lassen. In der Praxis führt eine Vielzahl nicht elektrotechnisch unterwiesener Mitarbeitern elektrotechnische Schalthandlungen und Montagearbeiten durch - rein rechtlich eine Kompetenzüberschreitung. Was im Falle von Sach- oder Personenschäden rechtliche Folgen mit sich bringt.
Zu den klassischen Aufgaben einer elektrotechnisch unterwiesenen Person gehören beispielsweise:
- Öffnen von Schalranlagen zum Betätigen von Leitungsschutzschaltern und Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs)
- Austausch von Leuchten und Reparaturen an Lampen
- Öffnen von Schalanlagen zum Austausch von Sicherungseinsätzen und Leuchtmitteln
- Quittieren von Not-Aus-Einrichtungen oder Schutzgeräten wie Motorschutzschaltern
Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person kann nur als Verrichtungsgehilfe in der Durchführung der Prüfung von elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln unterstützen. Beurteilung und Verantwortung obliegen immer einer Elektrofachkraft bzw. einer Befähigten Person gemäß TRBS 1203.
- Inhalte:
- Rechtliche Verantwortung von Unternehmer:innen, Führungskräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen hinsichtlich der Arbeitssicherheit für das Betreten und Arbeiten in abgeschlossenen elektrischen Anlagen und an Betriebsmitteln
- Betriebssicherheitsverordnung, TRBS
- Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105 Teil 100, Normen und Regeln der Technik
- Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Wirkung und Gefahren des elektrischen Stroms
- Netzformen und Besonderheiten
- Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen nach DIN VDE 0100
- Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Fehlern und Unfällen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen im Bereich der Elektrotechnik
- Theoretische Prüfung
- Zielsetzung:
Mitarbeiter:innen arbeiten an und in der Nähe elektrischer Maschinen und Anlagen bis 1.000 VAC. Die Mitarbeiter:innen sollen durch die Ausbildung zur „EUP“ über die Wirkungen des elektrischen Stroms, die möglichen Gefahren sowie über Sicherheitsmaßnahmen nach DGUV Vorschrift 3 unterrichtet werden und einfache und leicht überschaubarer Arbeiten in der Nähe oder an den elektrischer Maschinen und Anlagen sicher und selbstständig oder im Team umsetzen können.
Die Teilnehmer:innen werden nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 unterwiesen und lernen die Aufgaben und Pflichten von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen kennen. Einer Ausübung von einfachen elektrotechnischen Tätigkeiten darf, aufgrund vermittelter Grundkenntnisse und einer ausreichenden Sensibilisierung hinsichtlich elektrischer Gefahren, damit offiziell stattfinden.
Seminarinformationen
Veranstaltungsort: Trainingszentrum Kesselsdorf, Inhouse
Termine: 21.10.2024 | 05.11.2024 | 16.12.2024 | 20.01.2025 | 21.02.2025 | 31.03.2025 | 28.04.2025 | 23.05.2025 | 06.06.2025 | 25.07.2025 | 01.08.2025 | 18.09.2025 | 29.10.2025 | 17.11.2025 |18.12.2025 | oder flexibel auf Anfrage
Seminardauer: 1 Tag
Abschlussart: Zertifikat