Jahressicherheitsunterweisung Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
- Voraussetzungen: Qualifikation zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)
- Grundlage:
Verantwortungsgrundlage für die regelmäßige Unterweisung elektrotechnisch unterwiesener Personen (EuP)
Gemäß den geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind Arbeitgeber und Führungskräfte verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten im elektrotechnischen Bereich, bei denen erhöhte Gefährdungen vorliegen.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) sind Personen, die durch eine fachkundige Elektrofachkraft über die ihnen übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei deren Ausführung unterrichtet wurden. Sie dürfen nur im Rahmen ihrer Unterweisung einfache elektrotechnische Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen.
Rechtliche Grundlage für die Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung:
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12 "Unterweisung"
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen. -
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", § 4 "Unterweisung der Versicherten"
Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst, dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden. -
DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen"
Diese Norm fordert, dass Personen, die mit elektrotechnischen Arbeiten betraut sind, regelmäßig entsprechend ihrer Aufgaben und Gefährdungen unterwiesen und in sicherheitsrelevanten Themen geschult werden.
Verantwortung der Arbeitgeber und Führungskräfte:
Arbeitgeber und beauftragte Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass EuPs vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und fortlaufend in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Die Inhalte dieser Unterweisungen müssen auf die konkreten Tätigkeiten, Gefährdungen und Arbeitsbedingungen abgestimmt sein und durch geeignete Maßnahmen dokumentiert werden. Die Einhaltung dieser Pflicht dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern stellt auch eine wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von Unfällen und Haftungsrisiken dar.
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- Inhalte:
- Aktuelle Statistiken zu Elektrounfällen und dem Brandgeschehen durch elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen
- Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stroms
- 5-Sicherheitsregeln der Elektrotechnik
- Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Wirkung und Gefahren des elektrischen Stroms
- Netzformen und Besonderheiten
- Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen nach DIN VDE 0100
- Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Fehlern und Unfällen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen im Bereich der Elektrotechnik
- Zielsetzung:
Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht die proaktive Identifikation von Gefahren sowie die Vermeidung von Unfällen. Das primäre Ziel besteht darin, Körperdurchströmungen und Lichtbögen zu verhindern, insbesondere bei der Arbeit an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen und Maschinen, im Umgang mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und bei der Auswahl geeigneter Werkzeuge.
- Zielgruppe:
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) z.B. Anlagenbediener, Monteur in der Instandsetzung; Servicetechniker, Gebäude- und Objektverantwortliche, …
Seminarinformationen
Veranstaltungsort: Trainingszentrum Kesselsdorf, Inhouse, Online
Termine: kurzfristig auf Nachfrage
Seminardauer: 1 Tag
Abschlussart: Teilnahmebestätigung