Seminarthemen

Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten in Aufzugsanlagen (DGUV Grundsatz 309-011)

Voraussetzungen: Für die Teilnahme an der Qualifizierung zur Fachkunde im eingeschränkten Aufgabengebiet ist ein Mindestalter von 18 Jahren, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung in einem aufzugsfremden Gewerk erforderlich.
Inhalte:

Die Qualifizierung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit den Schwerpunkten

  • Gefährdungen erkennen
  • Risiken beurteilen
  • Schutzmaßnahmen ableiten

Theoretischer Teil der Qualifizierung

Der theoretische Teil enthält folgende Inhalte:

Allgemeine Übersicht über Aufzugsarten

  • Antriebssysteme (Seil, Hydraulik, Sonderantriebe)
  • Anordnung von Zugängen zu Triebwerks- und Rollenräumen

Organisation

  • Verantwortung im Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung
  • Hinweise zur Arbeitssicherheit und Verkehrssicherungspflicht
  • An- und Abmeldung; Logout/Tagout; Erste Hilfe

Technik

  • Inspektionssteuerung
  • Sicherheitsbauteile
  • Aufzug-Notruf
  • Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube

Gefährdungen bei/an

  • Zugang zu und Aufenthalt in der Schachtgrube
  • Betreten des Fahrkorbdachs
  • Absturzgefahr und Einsatz von PSA
  • Quetschen durch das Gegengewicht
  • Verfahren der Anlage vom Fahrkorb
  • Türen und Türantrieben
  • elektrischen Anlagen und Einrichtungen
  • Schacht und Triebwerksraum
  • Aufzugsanlagen mit teilumwehrten Schächten
  • Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf und reduzierter Schachtgrube
  • Gruppenanlagen
  • Aufzugsanlagen, an denen nur gemeinsam mit einer fachkundigen Person im Aufzugbau gearbeitet werden darf

Typische Unfälle in den angesprochenen Bereichen

Praktischer Teil der Qualifizierung

Arbeitsablauf

  • Anlage übernehmen mit An- und Abmeldung
  • Sperrung der Anlage mit Kennzeichnung

Technik

  • Antriebssysteme, mechanische und elektrische Systeme im Triebwerksraum
  • Sicherheitsbauteile an der Anlage
  • Öffnen der Türen und richtige Positionierung des Fahrkorbs
  • Verfahren des Fahrkorbs unter Verwendung der Inspektionssteuerung
  • Funktion des Aufzug-Notrufs (z. B. Testanruf in der Schachtgrube)

Gefährdungen bei/an

  • Zugang zu Triebwerks- und Schutzräumen
  • Betreten und Verlassen des Fahrkorbdachs
  • Arbeiten in der Anlage mit Absturzgefahr und Auswahl von Anschlagpunkten für PSAgA
  • Quetschgefahr durch das Gegengewicht
  • Zugang zu und Aufenthalt in Schachtgruben und Schutzräumen
  • Aufzugsanlagen mit teilumwehrtem Schacht
  • Aufzügen mit verkürztem Schachtkopf und reduzierter Schachtgrube
  • Gruppenanlagen

Sicherheitsgerechte Wiederinbetriebnahme

Es wird empfohlen die Qualifizierung in Zeitabständen von maximal 5 Jahren zu wiederholen.

Zielsetzung:

Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen. Zu diesen Arbeiten zählen z. B. Reinigen, Prüfen sowie Arbeiten an RWA-Anlagen im Schacht. Die Qualifizierung nach diesem Grundsatz befähigt die Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen nicht zu Arbeiten an den Anlagen, die eine besondere Fachkunde voraussetzt (siehe DGUV Information 209-053 „Tätigkeiten an Aufzugsanlagen“) oder an Anlagen, an denen spezifische Gefährdungen vorliegen. Dieser Grundsatz unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufzugsfremder Unternehmen dabei, den Verpflichtungen nach Abschnitt 5.5.7 der DGUV Information 209-053 „Tätigkeiten an Aufzugsanlagen“ nachzukommen. Sie erlangen die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011. Sie vermeiden Unfälle und Gefährdungen für sich selber und Dritte durch richtiges, sicherheitsgerechtes Verhalten.

Zielgruppe:

Beschäftige aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen. Zu diesen Arbeiten zählen z. B. Reinigen, Prüfen sowie Arbeiten an RWA-Anlagen im Schacht.

Prüfung:
  • Prüfung in Theorie (inklusive)
  • Prüfung in Praxis (inklusive)

Seminarinformationen

Veranstaltungsort: Inhouse bzw. an einer Aufzugsanlage

Termine: auf Anfrage

Seminardauer: 2 Arbeitstage (1 Tag Theorie, 1 Tag Praxis an den Aufzugsanlagen)

Abschlussart: Zertifikat

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