Prüfung elektrischer Anlagen & Betriebsmittel
MEA informiert: Geltende Normen & Vorschriften

Die Sicherheit der Angestellten hat in jedem Unternehmen ausnahmslos an erster Stelle zu stehen. Das Bedienen elektrischer Anlagen nimmt dabei eine Sonderstellung ein – denn der Betrieb elektrischer Maschinen und Geräte kann bei Nachlässigkeiten und Unaufmerksamkeit schnell zur Lebensgefahr werden. Eine regelmäßige und umfassende Prüfung der genutzten elektrischen Anlagen  bzw. Betriebsmittel ist daher unverzichtbar und durch spezifische Normen sowie die DGUV Vorschrift 3 geregelt.

Als erfahrener Bildungsdienstleister kennen wir alle Regeln, die bei der Prüfung elektrischer Anlagen beachtet werden müssen – und geben unser Wissen im Rahmen von Schulungen an Ihre Angestellten weiter. Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Einblick in den oben genannten Themenkomplex. Sofern Sie darüber hinaus Fragen zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden. 

Prüfungen von Anlagen & Betriebsmitteln: Diese Normen regeln Pflicht & Ablauf

Die Prüfpflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist rechtlich auf verschiedenen Ebenen verankert. Neben den Vorgaben des VDE spielen dabei auch DGUV Vorschriften, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) eine Rolle.

DIN des Verbands für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik

Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten und Anwendungen im Bereich Elektro- und Informationstechnik. Als technisch-wissenschaftlicher Verband liefert er Unternehmen ausführliche Vorgaben für Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen.

DIN 0105–100 betrifft beispielsweise das Bedienen und die Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Sie gilt sowohl für ortsfeste Anlagen als auch für ortsveränderliche Betriebsmittel. Ziel der Norm ist die Sicherstellung eines gefahrlosen Betriebs durch die entsprechende Risikobewertung vor der Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen. Auf Basis der Ergebnisse dieser Beurteilung kann entschieden werden, welche Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen im Anschluss zu treffen sind.

Elektrische Anlage nach DIN VDE 0105–100 / 0100–410 / 0100–600 prüfen

Unter DIN VDE 0100–410 sind die verschiedenen Schutzebenen verankert, die einem elektrischen Schlag vorbeugen sollen:

  • Basisschutz (bei direktem Berühren, Umhüllung der betroffenen Geräte)
  • Fehlerschutz (gegen indirektes Berühren, automatische Abschaltung durch Schutzpotenzialausgleich)
  • zusätzliche Schutzmaßnahmen (Fehlerstromschutzschalter)

DIN VDE 0100-600 regelt den Ablauf einer (Erst-)prüfung elektrischer Anlagen. Die Norm fasst erforderliche Prüfschritte (Besichtigen, Prüfen, Erproben) sowie deren Umsetzung zusammen.

Elektrische Betriebsmittel nach DIN EN 50678 (VDE 0701) & DIN VDE 0701–070 prüfen

Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist durch den VDE folgendermaßen geregelt:

Mit DIN EN 50678 (VDE 0701) stellt der Verband ein allgemeines Verfahren bereit, durch das die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen nach der Reparatur eines elektrischen Betriebsmittels geprüft wird. Die Aufgabe dieses Prüfverfahrens besteht darin, die Sicherheit der Personen, die an einem reparierten Gerät arbeiten, zu gewährleisten. Wie genau dieses Prüfverfahren aussieht, liegt in der Verantwortung des entsprechenden produkttechnischen Komitees. 

Die Norm betrifft Betriebsmittel mit einem Stecker Typ A oder solche, die an Endstromkreise mit einer Bemessungsspannung über 25 V AC und 60 V DC bis 1000 V AC und 1500 V DC und Strömen bis zu 63 A angeschlossen sind.

DIN VDE 0701–0702 des VDE gibt die Anforderungen der nach einer Instandsetzung oder Änderung elektrischer Betriebsmittel durchzuführenden Prüfung. Im Rahmen dieser Prüfung ist sicherzustellen, dass keine Mängel am Gerät vorliegen und dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb keine Gefahr für Mensch und Sachwerte besteht.

Vorschrift 3 (DGUV)

Der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V (DGUV) setzt sich aus den 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften und den 24 Unfallkassen zusammen. Während die Normen des VDE in erster Linie klären, WAS und WIE geprüft werden muss, thematisiert die DGUV Vorschrift 3 neben Unfallverhütungsvorschriften auch, WER zur Durchführung von Prüfungen berechtigt und verpflichtet ist. 

Das Wichtigste der DGUV Vorschrift 3 in Kürze: Die Verantwortlichkeit liegt in der Regel beim Arbeitgebenden, die Durchführung der Prüfung obliegt einer Elektrofachkraft mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Richtlinie 2009/104/EG der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (Richtlinie 2009/104/EG ) dient dem Arbeitsschutz und regelt:

  • Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich der Bereitstellung von Arbeitsmitteln
  • Pflichten der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln
  • Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Überwachungsbedarf

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)

Die Regelungen der deutschen Berufsgenossenschaften (BGV) liefern diverse Unfallverhütungsvorschriften für den Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln, die auch die Prüfung elektrischer Anlagen betreffen. Sie umfassen unter anderem Grundsätze der Prävention und Ersten Hilfe, die Gestaltung der Arbeitsplätze und die Tätigkeit von Fachkräften (z. B. EFK).

Elektrische Anlagen prüfen: Unser Weiterbildungsangebot

Nur eine entsprechend ausgebildete Elektrofachkraft hat die Befugnisse, eine elektrische Anlage gemäß der oben genannten Standards zu prüfen. Unser Weiterbildungsangebot auf diesem Gebiet umfasst die folgenden Schulungen:

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