Jahressicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte
Weiterbildung mit MEA Professional Training

Die meisten Unfälle im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden durch eine mangelhafte Unterweisung verursacht. Für Elektrofachkräfte ist die jährliche Auffrischung und Aktualisierung ihres Wissens im Rahmen einer Jahresunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105–100 deshalb Pflicht. Das Seminar dient der Gewährleistung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben bei der Bedienung und Prüfung von elektrischen Anlagen und soll die teilnehmenden Personen über mögliche Gefahren informieren.

Als erfahrener Bildungsdienstleister bieten wir die Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz sowie viele weitere Seminare im Bereich Elektrotechnik an. 

Unsere FAQ zur Jahressicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte

Nachfolgend beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Jahressicherheitsunterweisung und diversen anderen Fortbildungsmöglichkeiten für in der Elektrotechnik beschäftigte Personen.

Für welche Personen ist die Jahresunterweisung Pflicht?

Das Seminar richtet sich insbesondere an folgende Personengruppen:

  • Elektrofachkräfte (EFK)
  • Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)
  • Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)
  • Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Die Bezeichnung einer Person als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) wird durch die Unterweisung definiert. Gemeint sind zum Beispiel Mitarbeiter:innen, die Anlagen bedienen oder Montagearbeiten in der Instandsetzung ausführen.

Wer veranlasst die Sicherheitsunterweisung?

Die praktische und theoretische Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105–100 muss wiederkehrend durch die jeweiligen Arbeitgeber:innen veranlasst werden. 

Welche Inhalte umfasst die Jahressicherheitsunterweisung für EFK?

Über folgende Themen werden die Teilnehmenden im Rahmen der Jahresunterweisung informiert:

  • Erdungsanlagen
  • Überspannungsschutz
  • Anzugsmomente für die fachgerechte Montage elektrischer Betriebsmittel
  • elektrische Leitungsverbindungen
  • Statische Daten zu Stromunfällen
  • Gefahren durch elektrischen Strom
  • Aus dem Unfallgeschehen/Sensibilisierung
  • Unterweisungshinweise zu den DGUV Vorschriften 1 & 3
  • Hinweise zu überarbeiteten Normen der VDE-Reihe

Natürlich können auch individuelle Themen aus der Praxis der Teilnehmer:innen in die Unterweisung integriert und kundenspezifische Schwerpunkte gesetzt werden. Nach erfolgreicher Teilnahme stellen wir einen schriftlichen Vermerk aus.

Welchem Ziel unterliegt die Jahresunterweisung?

Das wohl wichtigste Ziel der Unterweisung ist die Sensibilisierung der Teilnehmer:innen für das Erkennen und Abwenden von Gefahren im Arbeitsalltag. Darüber hinaus wird jede unterwiesene Person über geltende Rechte und Normungen in Kenntnis gesetzt.

Im weiteren Seminarverlauf werden thematische Schwerpunkte aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmenden aufgegriffen, um sie für die Gefahren und Gefahrenabwendung zu sensibilisieren und ein verantwortliches Handeln herbeizuführen. Um die Teilnehmer:innen hinsichtlich der geltenden Rechte und Normungen auf dem aktuellen Stand zu halten, werden aktuelle Änderungen und Neuregelungen in der Elektrotechnik angesprochen.

Weitere Informationen zur Jahresunterweisung für EFK »

Welche Weiterbildungsangebote stehen einer Elektrofachkraft über die Unterweisung hinaus zur Auswahl?

Neben der Unterweisung bieten wir Elektrofachkräften eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten der Fort- und Ausbildung, darunter zum Beispiel:

Weitere Informationen zum Seminarangebot im Bereich Elektrotechnik »

Wir sind Ihr Partner für Fort- und Weiterbildung in der Elektrotechnik

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Kein Problem – wir kennen die Antwort und informieren Sie gern über die Grundlagen und Inhalte der Jahressicherheitsunterweisung. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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