EFK-Schulung
Fort- und Weiterbildung  mit MEA Professional Training

Elektrofachkräfte (EFK) spielen für die Sicherheit in Unternehmen mit elektrotechnischen Anlagen oder Betriebsmitteln eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Schulung für diese Personen unverzichtbar – und daher auch Pflicht. Darüber hinaus hat eine Elektrofachkraft die Möglichkeit, an Weiterbildungen teilzunehmen und sich so zusätzlich als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) zu qualifizieren. 

Als erfahrener Partner für die Schulung von Elektrofachkräften bieten Ihnen die Experten von MEA Professional Training diese und viele weitere Fortbildungen im Bereich Elektrotechnik. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um EFK-Schulungen und unser Seminarangebot.

Wer darf sich als Elektrofachkraft bezeichnen?

Nicht jede Person mit einer Ausbildung im Bereich Elektrotechnik ist auch automatisch eine Elektrofachkraft. Die Bezeichnung ist durch DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 definiert und umfasst neben einer fachlichen Ausbildung auch spezifische Kenntnisse, Erfahrungswerte und das Wissen um geltende Normen. 

Ein Beispiel aus der Praxis: Die Prüfung von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0701-0702 gehört zu den Aufgaben, die einen hohen Erfahrungsschatz und fundierte Kenntnisse zur Einhaltung der Norm erfordern. Entsprechend kann nicht jeder im Betrieb die Prüfung ausführen – nur eine entsprechend befähigte Person (nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203) ist zur Durchführung derartiger Aufgaben berechtigt. 

Welche Verpflichtungen haben Elektrofachkräfte?

Aufgrund ständiger technologischer Entwicklungen und Gesetzesänderungen in der Elektrotechnik ist die regelmäßige Weiterbildung und Aktualisierung des Kenntnisstands für Elektrofachkräfte unerlässlich, um die Sicherheit um Betrieb zu erhöhen und der Entstehung von Gefahren entgegenzuwirken. Jede Elektrofachkraft, Verantwortliche Elektrofachkraft, Elektrofachkraft, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist deshalb zur Jahressicherheitsunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105–100 verpflichtet. 

Die Unterweisungspflicht im Bereich Elektrotechnik ist durch nach DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz geregelt, muss vom Arbeitgeber wiederkehrend veranlasst werden und umfasst folgende Inhalte: 

  • Erdungsanlagen
  • Überspannungsschutz
  • Anzugsmomente für die fachgerechte Montage elektrischer Betriebsmittel
  • elektrische Leitungsverbindungen
  • Statische Daten zu Stromunfällen
  • Gefahren durch elektrischen Strom
  • Aus dem Unfallgeschehen/Sensibilisierung
  • Unterweisungshinweise zu den DGUV Vorschriften 1 & 3
  • Hinweise zu überarbeiteten Normen der VDE-Reihe

Darüber hinaus kann die Jahressicherheitsunterweisung auch um Themen aus der Praxis der teilnehmenden Elektrofachkräfte ergänzt werden. 

Welche Möglichkeiten der Fortbildung gibt es für Elektrofachkräfte?

Neben der jährlichen Aktualisierung und Auffrischung von Kenntnissen haben EFK auch die Möglichkeit, sich zusätzlich zu qualifizieren. Wir bieten folgende Weiterbildungen für Elektrofachkräfte an:

EFK-Schulung mit MEA Professional Training: Bildung ist Vertrauenssache

Sie haben Fragen zu unserem Weiterbildungsangebot, möchten an einer EFK-Schulung teilnehmen oder interessieren sich für ein individuell an Ihren Betrieb angepasstes Seminar? Das Team von MEA Professional Training überzeugt mit langjähriger Erfahrung, höchster Expertise und praxisnahen Themen – überzeugen Sie sich selbst!

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