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Warum eine Externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - die rechtssichere Organisation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen

Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte tragen die Organisationsverantwortung für die Elektrosicherheit im Betrieb. Fehlt eine geeignete Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), trägt die Geschäftsführung die Fachverantwortung – unabhängig von eigener elektrotechnischer Qualifikation.

Werden elektrotechnische Anlagen oder Maschinen im Unternehmen

  • geplant,
  • errichtet, 
  • geändert,
  • betrieben oder
  • instand gehalten,

müssen Fachverantwortung und Unternehmerpflichten klar geregelt sein.

Sobald in einem Unternehmen:

  • elektrische Anlagen betrieben,
  • Maschinen elektrisch versorgt,
  • Installationen erweitert,
  • Prüfungen durchgeführt oder
  • elektrotechnische Arbeiten beauftragt

werden, entsteht ein elektrischer Betriebsteil. Dieser muss fachlich geleitet werden. Ist im Unternehmen keine geeignete Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) vorhanden, kann diese Funktion rechtssicher an eine externe VEFK übertragen werden.

Wir übernehmen diese Verantwortung strukturiert, normenkonform und praxisnah.


Was bedeutet „elektrischer Betriebsteil“ konkret?

Ein elektrischer Betriebsteil umfasst als Beispiel:

  • Niederspannungsanlagen
  • Haupt- und Unterverteilungen
  • elektrische Produktionsmaschinen
  • Maschinenanschlüsse
  • Steuer- und Regelanlagen
  • Ladeinfrastruktur für E-Autos oder E-Bikes
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Notstromanlagen (NEA oder USV)
  • Baustrom- und temporäre Anlagen
  • Prüforganisation nach DGUV Vorschrift 3

Sobald mehrere elektrotechnisch relevante Betriebsmittel organisatorisch zusammengehören, ist eine strukturierte Fachverantwortung erforderlich.


Warum eine externe VEFK?

Viele Unternehmen stehen vor folgenden Herausforderungen:

  • Keine ausreichend qualifizierte interne Elektrofachkraft,
  • Unklare Verantwortlichkeiten im elektrischen Betriebsteil,
  • Gewachsene Strukturen ohne dokumentierte Organisationsverantwortung,
  • Unsicherheiten bei Prüfpflichten und Betreiberverantwortung,
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Führungskräfte.

Die Bestellung einer externen VEFK schafft:

✔ Rechtssicherheit
✔ Klare Zuständigkeiten
✔ Nachweisbare Organisationsstruktur
✔ Reduzierung persönlicher Haftungsrisiken
✔ Strukturierte Umsetzung gesetzlicher und normativer Anforderungen


Gesetzliche Grundlage und Verantwortung

Die rechtliche Grundlage ergibt sich u. a. aus:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 1 und 3
  • DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen)
  • Organisationsverantwortung nach § 823 BGB

Der Unternehmer muss:

  • eine geeignete Organisationsstruktur schaffen
  • fachlich qualifiziertes Personal einsetzen
  • Verantwortlichkeiten klar regeln
  • Prüfungen zur Einhaltung der elektrischen Sicherheit sicherstellen
  • Gefährdungsbeurteilungen durchführen
  • Auswahl- und Kontrollpflichten erfüllen

Der Unternehmer bleibt Gesamtverantwortlicher – die fachliche Verantwortung für den elektrotechnischen Betriebsteil kann jedoch wirksam auf eine geeignete und schriftlich bestellte VEFK übertragen werden.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Rechtssicherer Bestellung,
  • Definition des Verantwortungsbereiches,
  • Erstellung einer klaren Organisationsstruktur,
  • Dokumentation der Pflichtenübertragung.

Haftung reduzieren – Verantwortung strukturieren

Viele Geschäftsführer unterschätzen das persönliche Haftungsrisiko im Schadensfall. Fehlende Organisation, mangelhafte Dokumentation oder unklare Zuständigkeiten können im Ernstfall als Organisationsverschulden gewertet werden.

Mit einer strukturierten externen VEFK:

  • schaffen Sie klare Verantwortlichkeiten,
  • erfüllen Sie Ihre Unternehmerpflichten nachweisbar,
  • sichern Sie sich fachlich ab,
  • gewinnen Sie Sicherheit bei Behördenprüfungen und Versicherungsfällen.

Ihr strategischer Vorteil

Als Geschäftsführer oder Management gewinnen Sie:

  • Transparenz über elektrotechnische Risiken
  • Klare Strukturen
  • Dokumentierte Verantwortungsübertragung
  • Reduzierung persönlicher Haftungsrisiken
  • Sicherheit bei Prüfungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaft
  • Technische Entscheidungsgrundlagen bei Investitionen