Fördermöglichkeit der SAB "Weiterbildungsscheck - betrieblich"
Qualifizieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter weiter, um neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Eine große Anzahl der angebotenen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind über das Förderprogramm der
SAB – „Weiterbildungsscheck betrieblich“ – förderbar. Das notwendige Formular finden Sie
hier.
Was wird gefördert?
- Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung
- Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften
- Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien
- Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen
- vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung
Wer wird gefördert?
- Arbeitgeber und Selbständige mit weniger als 250 Mitarbeitern deren Sitz oder Niederlassung sich im Freistaat Sachsen befindet. Hierzu zählen Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen sowie Sozialunternehmen ohne Größenbeschränkung
Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Förderung:
- förderfähig: in Rechnung gestellte Weiterbildungskosten und Prüfungsgebühren
- Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern
- Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (für bestimmte Zielgruppen bis zu 70 %, Sozialunternehmen > 500 Mitarbeiter: 40 %)
- Mindestbetrag förderfähige Kosten 700 EUR (430 EUR bei Auszubildenden)
- Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei der
SAB
- Anmeldung, Weiterbildungsbeginn und Bezahlung nach Antragseingang bei der
SAB möglich
Zurück zur Übersicht