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Elektrotechnisch unterwiesene Person, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Elektrofachkraft, Verantwortliche Elektrofachkraft
Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel, die den Mitarbeitern in einem Unternehmen durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, müssen regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit bei ordnungsgemäßer Verwendung überprüft werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Wiederholungsprüfung.
Aus dem §5 der DGUV Vorschrift 3 geht explizit die Forderung nach einer Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme eines ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln hervor. Auch wenn im Absatz 4 geschrieben steht „Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.“ Niemand kann und wird eindeutig für mögliche Transportschäden während der Beschaffung des ortsveränderlichen elektrischen Gerätes die Verantwortung und Haftung übernehmen. Aus diesem Grund ist die Prüfung vor Erstinbetriebnahme eine ernstzunehmende Pflicht!
Außerdem sollte man wohl immer davon ausgehen– egal ob eine Konformitätserklärung vorliegt oder nicht –, dass mit dem Aufbringen des CE-Zeichens keine Bestätigung der Sicherheit des Geräts für den konkreten Einsatzfall im Unternehmen verbunden sein kann. Allein das Vorhandensein des CE- und/oder GS-Zeichens ist kein Beweis dafür, dass alle Vorgaben der BetrSichV eingehalten werden!
Seminarziel:
Der Mitarbeitende kann elektrische Prüfungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701-0702 und DGUV Vorschrift 3 durchführen, interpretieren und diese Prüfungen fachgerecht und normkonform dokumentieren.
Neben einer Sicht- und Funktionsprüfung hat der Prüfer die Aufgabe, sicherheitsrelevante Messwerte zu ermitteln und im weiteren Verlauf zu beurteilen. Ähnlich der Anlagenprüfung müssen ebenso der Widerstand der Isolation und - soweit vorhanden - der Widerstand des Schutzleiters geprüft, bewertet und dokumentiert werden. In Abhängigkeit der Schutzklasse des Gerätes hat der Prüfer die Aufgabe, den Schutzleiterstrom bzw. den Berührungsstrom zu ermitteln, zu bewerten und im Anschluss zu protokollieren.
Sofern vorhanden, gehört es ebenso zum Prüfumfang und damit zu den Aufgaben des Prüfers, am Gerät befindliche Schutzeinrichtungen und Schutzkleinspannungen zu prüfen.
1 Tag, 2 Tage INTENSIV!
MEA-Zertifikat
MEA Professional Training GmbH & Co. KG in Wilsdruff ST Kesselsdorf
ggf. beim Kunden vor Ort
Herr Lutz Schimeisky
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