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Abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Tätigkeit
Die Teilnehmer/innen werden nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 unterwiesen und lernen die Aufgaben und Pflichten von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten kennen. Durch die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten können die Teilnehmer elektrotechnische Aufgaben, für welche sie durch den Unternehmer bestellt sind, eigenverantwortlich ausführen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Die Ausbildung erfolgt nach der Ausbildungsrichtlinie DGUV Grundsatz 303-001 (BGG944). Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten kennen physikalische Grundlagen der Elektrotechnik wie Strom, Spannung, Widerstand, Leistung, elektrische Arbeit sowie die Wirkungen des elektrischen Stromes. Sie wissen, welche Folgen ein unsachgemäßer Umgang mit elektrischer Energie für Menschen und Sachgüter haben kann. Die Teilnehmer/innen kennen Möglichkeiten des persönlichen Schutzes und können mit Werkzeugen der Elektrotechnik fachgerecht umgehen. Um gefahrlos an elektrischen Anlagen arbeiten zu können, beherrschen sie die 5-Sicherheitsregeln der Elektrotechnik theoretisch wie auch praktisch. Im Notfall kennen die Teilnehmer/innen die Regeln der Ersten Hilfe (speziell Elektrounfälle) und können Gefahrensituationen richtig einschätzen.
Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist mit Blick auf die Inhalte und die Ausbildungszeit sehr anspruchsvoll. An 10 Unterrichtstagen lernen die Teilnehmer die Grundlagen der Elektrotechnik kennen, erfahren Wichtiges zum Schutz von Mensch und Maschine und trainieren praktische Tätigkeiten aus ihrem beruflichen Umfeld. In Prüfungen müssen die Teilnehmer ihre Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen.
10 Tage
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ggf. beim Kunden vor Ort
Herr Lutz Schimeisky
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