Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten in Aufzugsanlagen (DGUV Grundsatz 309-011)
Anwendungsbereich
Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen. Zu diesen Arbeiten zählen z. B. Reinigen, Prüfen sowie Arbeiten an RWA-Anlagen im Schacht. Die Qualifizierung nach diesem Grundsatz befähigt die Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen nicht zu Arbeiten an den Anlagen, die eine besondere Fachkunde voraussetzt (siehe DGUV Information 209-053 "Tätigkeiten an Aufzugsanlagen") oder an Anlagen, an denen spezifische Gefährdungen vorliegen. Dieser Grundsatz unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufzugsfremder Unternehmen dabei, den Verpflichtungen nach Abschnitt 5.5.7 der DGUV Information 209-053 "Tätigkeiten an Aufzugsanlagen" nachzukommen. Sie erlangen die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011. Sie vermeiden Unfälle und Gefährdungen für sich selber und Dritte durch richtiges, sicherheitsgerechtes Verhalten.
Anforderung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Für die Teilnahme an der Qualifizierung zur Fachkunde im eingeschränkten Aufgabengebiet ist ein Mindestalter von 18 Jahren, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung in einem aufzugsfremden Gewerk erforderlich.
Inhalte der Qualifizierung
Die Qualifizierung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit den Schwerpunkten
- Gefährdungen erkennen
- Risiken beurteilen
- Schutzmaßnahmen ableiten
Theoretischer Teil der Qualifizierung
Der theoretische Teil enthält folgende Inhalte:
- Allgemeine Übersicht über Aufzugsarten
- Antriebssysteme (Seil, Hydraulik, Sonderantriebe)
- Anordnung von Zugängen zu Triebwerks- und Rollenräumen
- Verantwortung im Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung
- Hinweise zur Arbeitssicherheit und Verkehrssicherungspflicht
- An- und Abmeldung; Logout/Tagout; Erste Hilfe
- Inspektionssteuerung
- Sicherheitsbauteile
- Aufzug-Notruf
- Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube
- Zugang zu und Aufenthalt in der Schachtgrube
- Betreten des Fahrkorbdachs
- Absturzgefahr und Einsatz von PSA
- Quetschen durch das Gegengewicht
- Verfahren der Anlage vom Fahrkorb
- Türen und Türantrieben
- elektrischen Anlagen und Einrichtungen
- Schacht und Triebwerksraum
- Aufzugsanlagen mit teilumwehrten Schächten
- Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf und reduzierter Schachtgrube
- Gruppenanlagen
- Aufzugsanlagen, an denen nur gemeinsam mit einer fachkundigen Person im Aufzugbau gearbeitet werden darf
- Typische Unfälle in den angesprochenen Bereichen
Praktischer Teil der Qualifizierung
- Anlage übernehmen mit An- und Abmeldung
- Sperrung der Anlage mit Kennzeichnung
- Antriebssysteme, mechanische und elektrische Systeme im Triebwerksraum
- Sicherheitsbauteile an der Anlage
- Öffnen der Türen und richtige Positionierung des Fahrkorbs
- Verfahren des Fahrkorbs unter Verwendung der Inspektionssteuerung
- Funktion des Aufzug-Notrufs (z. B. Testanruf in der Schachtgrube)
- Zugang zu Triebwerks- und Schutzräumen
- Betreten und Verlassen des Fahrkorbdachs
- Arbeiten in der Anlage mit Absturzgefahr und Auswahl von Anschlagpunkten für PSAgA
- Quetschgefahr durch das Gegengewicht
- Zugang zu und Aufenthalt in Schachtgruben und Schutzräumen
- Aufzugsanlagen mit teilumwehrtem Schacht
- Aufzügen mit verkürztem Schachtkopf und reduzierter Schachtgrube
- Gruppenanlagen
- Sicherheitsgerechte Wiederinbetriebnahme
Abschluss und Zertifikat
Die theoretische und praktische Qualifizierung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin ein Zertifikat.
Qualifizierungsdauer
2 Arbeitstage (1 Tag Theorie und 1 Tag Praxis an den Aufzugsanlagen)
Wiederholung der Qualifizierung
Es wird empfohlen die Qualifizierung in Zeitabständen von maximal 5 Jahren zu wiederholen.
Seminarort:
ggf. beim Kunden vor Ort / an einer Aufzugsanlage
Kontakt:
Herr Lutz Schimeisky
training@mea-professional.de
Tel. 035204 29 550
Fax 035204 29 551
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